Was mache ich, wenn mein Kind erkrankt ist?
Beachten Sie hierzu bitte unser Merkblatt / Schaubild zum ordentlichen Abmelden.
Ist Ihr Kind in der Betreuenden Grundschule, schreiben Sie zusätzlich morgens auch eine Mail an: betreuung@gsgm-lu.de
Bitte beachten Sie, dass wir uns, falls wir Sie nicht erreichen können, an die Polizei wenden müssen, da wir zum Wohl und Schutz des Kindes dazu verpflichtet sind, den Schulbesuch sicherzustellen.
Warum muss die Schule unbedingt wissen, dass mein Kind erkrankt ist?
Die Lehrer*innen müssen die Anwesenheit der Kinder überprüfen und mögliches unentschuldigtes Fehlen der Schulleitung melden. Diese Person muss den Verbleib des Kindes per Anruf oder in Notfällen über den kommunalen Vollzugsdienst verfolgen. Dies ist wichtig, da Kinder auf dem Schulweg verunglückt, verschwunden oder Ähnliches sein können.
Wann muss ich mein Kind schriftlich entschuldigen?
Direkt am ersten Krankheitstag per Mail an die Klassenleitung, das Sekretariat und ggf. die Betreuende Grundschule. Spätestens allerdings ab dem 3. Tag der Erkrankung mit der Angabe der Gründe für die Erkrankung. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden (GSchO § 22).
Unter welchen Bedingungen kann ich mein Kind beurlauben lassen?
Es besteht kein Anspruch auf Beurlaubung. Einzelne Stunden und bis zu 3 Tage kann der / die Klassenlehrer*in beurlauben. Bitte einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen (Formular ist im Sekretariat erhältlich).
Eine Beurlaubung länger als 3 Tage muss bei der Schulleitung mit entsprechendem Vordruck beantragt werden. Der Unterrichtsstoff, der in dieser Zeit versäumt wird, muss Zuhause nachgeholt werden. Lernzielkontrollen / Schriftliche Überprüfungen werden am ersten Anwesenheitstag des Kindes nachgeholt.
Beurlaubungen unmittelbar vor den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Beachten Sie hierfür das Merkblatt für Beurlaubungen.
Mein Kind war (längere Zeit) erkrankt. Die Klasse schreibt in dieser Zeit eine Lernzielkontrolle. Wann ist der Nachschreibetermin für mein Kind?
Grundsätzlich sollte die Lernzielkontrolle am 1. Tag nach Rückkehr in die Schule stattfinden. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kind nur ein bis zwei Tage gefehlt hat.
Bei längerer Erkrankung sprechen Sie bitte vorab mit den Lehrkräften, um einen Nachholtermin und den Unterrichtsstoff abzuklären. Lernzielkontrollen sollen zeitnah erfolgen.
Mein Kind wird in eine andere Klasse aufgeteilt, wenn eine Lehrkraft erkrankt ist. Wieso gibt es keine/n Ersatzlehrer*in?
Generell versuchen wir, möglichst wenig Unterricht aufzuteilen.Ludwigshafener Grundschulen haben Zugriff auf einen begrenzten Pool an Feuerwehrlehrer*innen. Wenn möglich, versuchen wir hierüber Ersatz zubekommen.
Bei längerfristigen Ausfällen informiert Sie die Schulleitung über das weitere Vorgehen.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt für Krankmeldungen, welches Sie hier downloaden können!